Was tun als

Unfallgeschädigter?




Sind Sie Geschädigter eines Unfalls
So steht es Ihnen grundsätzlich frei, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen.

Anders liegt es lediglich bei Bagatellschäden mit einem Umfang zwischen 500,00 € und 1.000,00 €. Hier reicht als Schadensnachweis regelmäßig ein Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt.

Beim Verkauf eines instand gesetzten Fahrzeugs ist die Tatsache eines Unfalls im Regelfall offenbarungspflichtig. Durch das Schadengutachten nebst Lichtbildern kann einem eventuellen Kaufinteressenten der genaue Schadenumfang belegt werden.

Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruchs kann in der Regel erst durch ein Gutachten belegt werden. Ohne unabhängigen KfZ-Sachverständigen verzichten Autofahrer häufig auf Wertminderung bis zu mehreren Tausend Euro.

Auch ist es möglich, eine sogenannte fiktive Abrechnung durchzuführen. Ihnen als Geschädigten steht es dann frei, die Reparaturkosten vom Unfallgegner auf Basis des Gutachtens erstatten zu lassen, ohne tatsächlich eine Reparatur durchzuführen. Für Rückfragen insoweit wenden Sie sich gerne an Ihren Rechtsanwalt.

Sie haben das Recht, Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren zu lassen.

Benötigen Sie keinen Mietwagen und Ihr Fahrzeug steht unfallbedingt nicht zu Ihrer Verfügung können Sie anstatt des Mietwagens Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Die Nutzungsausfallentschädigung berechnet Ihnen Ihr Rechtsanwalt.

Halten Sie die Abwicklung eines Unfallschadens stets in Ihren eigenen Händen, auch und gerade wenn Ihnen die gegnerische Haftpflichtversicherung die gesamte Abwicklung des Schadens abnehmen möchte. Lassen Sie es nicht zu, dass ein unabhängiger KfZ-Sachverständiger durch sogenanntes „Schadenmanagement“ ausgeschaltet wird.

Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche können Sie als Geschädigter den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beauftragen, die Kosten hierfür hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu tragen.

Ihr Rechtsanwalt ist auch in der Lage, Ihnen einen geeigneten KfZ-Sachverständigen zu empfehlen .




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    Rechtsanwalt Stefan Haffner
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