Erstberatung




Fast jedem Menschen begegnet in seinem Leben irgendwann eine Situation, in der juristische Fragestellungen auftauchen. Selbsthilfe ist hier oft schwierig, wenn nicht sogar unmöglich. Dieses Problem hat der Gesetzgeber gesehen und mit der so genannten Erstberatung gemäß § 34 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) eine kostengünstige Möglichkeit geschaffen, auch umfangreiche Sachverhalte im Rahmen eines mündlichen oder schriftlichen Rats abzuklären.

Gerne sind wir bereit im Rahmen einer Erstberatung schriftlich oder mündlich Ihre Fragen zu beantworten.

Eine Erstberatung gem. § 34 RVG kostet nach gesetzlicher Vorgabe maximal 210,00 € zzgl. Mehrwertsteuer. Wir sind bereit, eine fachliche Erstberatung für pauschal € 200,00 für Verbraucher durchzuführen.

Wenn Sie an einer Erstberatung interessiert sind, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme.


Kontakt

Tel: 0711 / 7738666

Rechtsanwalt Stefan Haffner
Metzinger Str. 66
70794 Filderstadt

rae@rae-haffner.de

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9.00 – 18.00 Uhr

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