Was tun bei einer Vorladung

oder einem Strafbefehl?




Sie haben einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift erhalten ?
Ihr Angehöriger ist in Untersuchungshaft ?
Ihre Wohnung wurde von Polizeibeamten durchsucht ?

Zunächst gilt es Ruhe zu bewahren.
Begehen Sie nicht den Fehler, sich auf einen strafrechtlichen Vorwurf sofort ohne Akteneinsicht zu äußern. Polizeibeamte machen ihre Arbeit und diese besteht im Strafrecht in der Strafverfolgung. Von Berufs wegen sind Vernehmungsbeamte geschult. Sie haben das Recht zu schweigen und einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Machen Sie von diesem Recht Gebrauch. Erfahrungsgemäß können Beschuldigte schlecht einschätzen, ob eine Aussage ihre Lage verbessert oder verschlechtert. Sie als Beschuldigter erhalten auch keine Akteneinsicht, diese erhält nur der von Ihnen beauftragte Rechtsanwalt.

Wir vertreten Sie kompetent und engagiert in Strafverfahren aller Art. Wir sprechen mit Ihnen Ihre Situation umfassend durch und orientieren uns an Ihren Verfahrenszielen. In einer möglichen Gerichtsverhandlung vertreten wir Ihre Rechte mit Nachdruck und bereiten Sie auf die Verhandlung vor.




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    Tel: 0711 / 7738666

    Rechtsanwalt Stefan Haffner
    Metzinger Str. 66
    70794 Filderstadt

    rae@rae-haffner.de

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