Was tun als

gekündigter Arbeitnehmer?




Sie haben von Ihrem Arbeitgeber eine schriftliche Kündigung Ihres Arbeitsplatzes erhalten.

In diesem Falle sollten Sie nicht zögern, möglichst bald einen Rechtsanwalt, am besten einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen.

Innerhalb von drei Wochen seit Erhalt der Kündigung muss eine Klage beim zuständigen Arbeitsgericht vorliegen, ansonsten kann regelmäßig gegen die Kündigung nicht mehr vorgegangen werden.

Es ist daher angeraten, möglichst bald anwaltlichen Beistand zu suchen, nachdem die 3-Wochen-Frist doch recht schnell abläuft.

Ihr Rechtsanwalt kann dabei prüfen, ob die Kündigungsfrist eingehalten wurde, ob Kündigungsgründe vorliegen, ob allgemeiner Kündigungsschutz gegeben ist, ob das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, wie Ihre Betriebszugehörigkeitsdauer zu bewerten ist etc.

Es sind dabei eine ganze Fülle auch von Sondervorschriften zu beachten, beispielsweise Sondervorschriften für behinderte Menschen sowie für besondere Personengruppen, z.B. Schwangere.




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    Rechtsanwalt Stefan Haffner
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