Was tun bei einem

Bußgeldbescheid oder Fahrverbot




Sie wurden geblitzt? Man hat Sie im Auto fotografiert?

Jedes Jahr sind Millionen Menschen von Ordnungswidrigkeiten, die einen Strafzettel oder Bußgelder nach sich ziehen, betroffen. Vielleicht wurde auch Ihnen ein Bußgeldbescheid aufgrund überhöhter Geschwindigkeit oder eines Rotlichtverstoßes übermittelt oder es droht Ihnen sogar ein Fahrverbot ? Wir wissen wie wichtig es ist, dass Sie Ihre Fahrerlaubnis behalten können, denn sie garantiert ein hohes Maß an Mobilität. Wir stehen Ihnen ab dem ersten Moment zur Seite. Wir beantragen für Sie Akteneinsicht und prüfen den Bußgeldbescheid im Anschluss auf mögliche Verteidigungshandlungen. Von möglichen Messfehlern bis hin zu Verjährungsfragen gibt es eine Reihe von Punkten, an denen man als Rechtsanwalt eventuell ansetzen kann und für
Sie etwas erreichen kann.

 

Was tun nach Dräger-Alkotest 7110 Evidential, MK III?

Der Mandant wies nach zweimaliger Durchführung des Dräger-Evidential-Alkotest-Geräts einen gerichtsverwertbaren Mittelwert von 0,66 Promille auf, in der vorliegenden Konstellation eine Ordnungswidrigkeit, die mit € 500,00 Regelbuße und einem einmonatigen Fahrverbot und 2 Punkten in Flensburg zu ahnden gewesen wäre .

Nach Einspruch wurde das Verfahren an das zuständige Amtsgericht Leonberg abgegeben. Im dortigen Verfahren wurde das rechtsmedizinische Gutachten des Herrn Prof. Dr. med. Dr. jur. H.-J. Kaatsch vom 05.04.2011 vorgelegt, wonach die Frage einer etwaigen Verfälschung des Messergebnisses beim Dräger-Alkotest 7110 Evidential-Messgerät durch Reflux bislang in der rechtsmedizinisch-wissenschaftlichen Literatur nicht untersucht wurde.

Sonach hatte das Amtsgericht Leonberg als medizinischen Sachverständigen Herrn Prof. Dr. med. habil. H. J. Mittmeyer geladen, der ebenfalls nicht ausschließen konnte, dass ein Reflux das Messergebnis des genannten Dräger-Alkohol-Messgerätes beeinflussen könnte.

Hernach konnte in diesem (umfangreichen) Verfahren insoweit ein Freispruch für den Mandanten erreicht werden (AG Leonberg, 72 Js 85196/13).

Dieses Verfahren zeigt nicht zuletzt, dass bei sorgfältiger Sachverhaltsanalyse selbst in scheinbar aussichtslosen Fällen ein positives Ergebnis möglich ist.

Wenn Sie einen engagierten Verteidiger benötigen, freuen wir uns über Ihren Anruf.

 

TraffiStar S350, Schorndorf B29, FR Stuttgart

Der Mandant wurde vorliegend im Jahre 2019 in zwei Ordnungswidrigkeitenverfahren mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h außerhalb geschlossener Ortschaft vor dem AG Schorndorf verteidigt.

Vorgerichtlich wurden Sachverständigengutachten über die VUT Sachverständigen GmbH & Co. KG aus Saarbrücken eingeholt und diese in den Verfahren vorgelegt.

Daraufhin hat der Vorsitzende in dem Verfahren 5 OWi 61 Js 88292/18 den Sachverständigen Dipl.-Ing. Oliver Dreher der Sachverständigengesellschaft Pauly & Partner aus Stuttgart zum Verfahren geladen.

Der Sachverständige konnte dabei aufgeworfene Bedenken hinsichtlich der Frage, ob nun ein standardisiertes Messverfahren vorliegend gegeben ist, oder auch nicht, nicht vollständig klären, weshalb zumindest in einem der beiden Verfahren eine Einstellung gemäß § 47 Abs. 2 OWiG erreicht werden konnte.

Es zeigt sich abermals, dass mit Hartnäckigkeit und erheblichem Engagement auch in scheinbar aussichtslosen Fällen einer Messung mit Lasergerät TraffiStar S350 und Fotodokumentation positive Ergebnisse möglich sind.

Wenn Sie einen engagierten Verteidiger benötigen, freuen wir uns über Ihren Anruf.




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